In guter Gesellschaft

-die richtige Rechtsform

14/06/2018
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Von der gemeinsamen Idee zur GmbH

Viele Startup-Ideen starten nicht auf Seite eins eines leeren Word-Dokuments, sondern in gemütlicher Runde mit Freunden, beim Netzwerken auf Konferenzen oder als Gedankenspiel während der Arbeit. Im Fokus stehen am Anfang vor allem Fragen zum Produkt, Kunden, Markt und zur Vermarktung sowie Entwicklung. Rechtlich-finanzielle Aspekte folgen erst viel später. Wer nicht allein, sondern im Team gründet, findet sich ohne sein Zutun in einer Gesellschaft wieder – der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz GbR.

Vorsicht vor der GbR-Falle

Im Gegensatz zu fast jeder anderen Rechtsform wie der GmbH oder UG setzt die GbR keinen formellen Akt voraus. Eine mündliche Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern für ein gemeinsames Geschäft oder schlüssiges Verhalten wie die gemeinsame Arbeit am Businessplan oder das Programmieren im Team können schon genügen.

Die Tücke dieser Rechtsform: Ohne Gesellschaftsvertrag greifen die Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Gesetz geht beispielsweise davon aus, dass alle Gesellschafter in gleicher Höhe am Unternehmen beteiligt sind, dass alle Gesellschafter Verträge mit Dritten abschließen können oder dass die GbR automatisch erlischt, sobald ein Gesellschafter ausscheidet. Außerdem ist bei Entscheidungen immer Einstimmigkeit vorgesehen. Die Gründung einer GbR ist außerdem auch günstig: Weder Stammkapital noch Formalien wie eine notarielle Beurkundung sind erforderlich. Das Unternehmen ist so schnell handlungsfähig und in der Lage, Verträge abzuschließen. Kritisch ist aber, dass alle Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen haften. Die Fehlentscheidung eines einzelnen Gesellschafters kann im schlimmsten Fall die Privatinsolvenz aller Gesellschafter bedeuten.

Da das Risiko im Startup-Bereich hoch ist – etwa 80 Prozent der Jungunternehmen scheitern innerhalb von drei Jahren – ist die GbR allein aus diesem Grund keine geeignete Gesellschaftsform für eine lange Dauer und für innovative oder technologiebezogene Startups. Eine Personengesellschaft wie die GbR sollten Sie daher nur in Betracht ziehen, wenn das Risiko zu scheitern gering ist und kein haftungsträchtiges Geschäftsmodell betrieben wird. Um den rechtlichen Automatismus zu umgehen, ist daher die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft essenziell. Dadurch ziehen Gründer eine Trennlinie zwischen Privatvermögen der Gründer und dem Kapital des Unternehmens.

Haftung beschränken mit Kapitalgesellschaft

Von der gerade beschriebenen Personengesellschaft, zu der auch der eingetragene Kaufmann (e. K.) zählt, sind die Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Sie basieren nicht auf der oder den gründenden Personen, sondern auf dem von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Kapital, auch Stammkapital genannt. Im Haftungsfall und bei einer Insolvenz ist die Haftung bei einer Kapitalgesellschaft in den meisten Fällen auf eben dieses beschränkt. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt unangetastet.

Die Gründung einer GmbH oder UG – den beliebtesten Gesellschaftsformen unter Startups – ist aber mit Kosten und Aufwand verbunden. Neben dem einzuzahlenden Stammkapital erfordert die Gründung einen formellen Gründungsakt beim Notar und die Erstellung einer recht formalistischen Bilanz. Spätestens wenn das Startup Fahrt aufnimmt und mit Krediten oder Investments die Entwicklung startet, sollte die richtige Rechtsform allein aus Haftungsgründen stehen. Rechtsanwalt Jan Schnedler fügt in seinem Buch „Startup-Recht“ hinzu: „Ein wesentlicher Vorteil der Kapitalgesellschaften besteht darin, dass Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften bevorzugt in Kapitalgesellschaften investieren, sodass die Kapitalgesellschaften besonders kompatibel mit Investoren sind.“

Mit dem richtigen Unternehmensnamen starten

Beim Kommunizieren der Markenbotschaft spielt der Name von Produkt und Unternehmen eine wichtige Rolle. Stellt man zu spät fest, dass der Name schon belegt ist, zieht das eine Änderung und einen möglichen Kundenverlust mit sich. Auch das ist ein Grund, die Gesellschaftsform schon möglichst früh zu wählen. Der Name einer GbR setzt sich etwa aus den Vor- und Nachnamen aller Gesellschafter mit dem Zusatz „GbR“ oder „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ zusammen, das Gleiche gilt beim eingetragenen Kaufmann, jedoch mit dem Zusatz „e. K.“. Bei allen anderen für Startups relevanten Gesellschaftsformen sind Personen-, aber auch Fantasienamen möglich. Der Unternehmensname ist durch das Namensrecht, den Firmenschutz und bei Eintragung einer Marke durch markenrechtlichen Schutz gegen Verletzungen durch Dritte geschützt. Für Startups gilt deshalb, nicht nur den eigenen Namen schützen zu lassen, sondern vor der Wahl des Namens eine professionelle Marken- und Firmenähnlichkeits-Recherche durchzuführen. Neben dem Namen sind Unternehmen verpflichtet, die Rechtsform wie „GmbH“, „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „AG“ als Abkürzung oder ausgeschrieben im Namen zu tragen.

Rechtsform GmbH

Fast 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland agieren als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Grenzt man die Unternehmen auf Startups ein, steigt der Wert sogar auf 70 Prozent. Jan Schnedler erklärt, wieso: „Haftungssummen können sehr schnell sehr hoch ausfallen. In der Praxis können Sie Haftungsbeschränkungen gegenüber dem Vertragspartner häufig nicht durchsetzen und auch nicht in ausreichendem Umfang in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen.“ Da eine GmbH eine eigenständige, juristische Person ist und Verträge abschließt, beschränken sich etwaige Rechtsstreitigkeiten und Haftungsfragen in der Regel auf die juristische Person des Unternehmens. Das persönliche Vermögen der Gesellschafter ist so geschützt.

Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, die die Gesellschafter einzahlen. Die Gründung kann aber bereits mit 12.500 Euro erfolgen, wobei jeder Gesellschafter mindestens ein Viertel seiner Stammeinlage sofort einzahlen muss. Das Stammkapital muss anschließend aber nicht „brachliegen“, sondern darf aktiv für Miete, Materialien oder Gehälter verwendet werden. Das Stammkapital wird zwar meist bar eingezahlt, mit Gegenständen oder Rechten mit nachweisbarem Wert ist aber auch eine sogenannte Sachgründung möglich.

Aus der Höhe der Geschäftsanteile und des pro Kopf übernommenen Stammkapitals ergeben sich die Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft. Die Gründung erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag oder eine Satzung und eine Eintragung ins Handelsregister. Schnedler warnt im Anschluss an die Registrierung vor sogenanntem Register-SPAM: „Häufig versenden dubiose Firmen bereits wenige Tage nach Eintragung offiziell wirkende Rechnungen zur Aufnahme in Verzeichnisse, die ähnlich wie das Handelsregister klingen, Ihnen jedoch keinen Mehrwert bieten.“

Buchtipp: „Startup-Recht“ Jan Schnedler berät Tech-Startups und ist Experte beim Gründungsnetzwerk der Berliner Hochschulen. In „Startup-Recht“ fasst der Rechtsanwalt relevante Rechtsgebiete wie Gesellschafts-, Marken-, Patent-, Urheber- oder Vertragsrecht kurz und bündig zusammen. 410 Seiten, 36,90 Euro, oreilly.de

Die UG als „kleine GmbH“

Aufgrund des hohen Stammkapitals war in Deutschland die britische Rechtsform Limited, kurz Ltd., in der Vergangenheit unter Startups beliebt. Seit 2008 gibt es in Deutschland mit der Unternehmergesellschaft, kurz UG, eine günstige „Unterform“ der GmbH. Größter Unterschied: Als Kapitaleinlage genügt ein Euro. Dennoch sollte die Gründung mit einem höheren Stammkapital erfolgen, wie Schnedler erklärt: „In der Praxis empfiehlt sich eine Summe, die deutlich höher liegt und zumindest die anfallenden Kosten für Notar und Registergericht deckt. Eine mit einem zu niedrigen Stammkapital ausgestattete Gesellschaft kann bereits von Beginn an überschuldet sein mit der Folge, dass der Geschäftsführer dann zur Insolvenzanmeldung verpflichtet ist.“ Eine spätere Erhöhung zieht steuerliche Risiken, Kosten und Zeit mit sich. Ein weiterer Grund für ein hohes Stammkapital ist das Vertrauen, das Geschäftspartner dem Unternehmen entgegenbringen. Denn im Unternehmensregister ist das Stammkapital auch für Geschäftspartner öffentlich einsehbar. Je niedriger das Stammkapital, desto geringer die Summe, die im Insolvenzfall an Gläubiger verteilt werden kann. Die Gründung einer GmbH mit der Hälfte des Stammkapitals lohnt sich aus diesen Gründen schnell.

Ohnehin ist die Rechtsform der UG für viele Unternehmen aufgrund der Ansparpflicht nur ein zeitlich begrenzter Zwischenschritt. Die Pflicht schreibt vor, dass ein Viertel des Jahresüberschusses – sofern vorhanden – einbehalten werden muss, bis das Stammkapital auf 25.000 Euro angewachsen ist – der für eine GmbH vorgeschriebene Level.

Andere Formen: GmbH & Co. KG, AG und Holding

Neben der GbR, GmbH und UG gibt es noch zwei weitere Gesellschaftsformen, die von Gründern gewählt werden. Die erste ist die GmbH & Co. KG. Dabei handelt es sich um ein Unternehmenskonstrukt aus einer Kapital- und einer Personengesellschaft. In dieser Form haftet der Komplementär unbeschränkt und der Kommanditist beschränkt. Bei der GmbH & Co. KG ist einer der Gesellschafter eine natürliche Person, ein anderer eine GmbH. Letztere nimmt dabei meist die Komplementär-Stellung ein. Da eine GmbH haftungsbeschränkt ist, ist die gesamte Personengesellschaft GmbH & Co. KG faktisch haftungsbeschränkt. Die komplizierte und aufwendig einzurichtende Gesellschaftsform lohnt sich laut Schnedler unter anderem „bei größerem Gesellschaftsvermögen oder wenn es sich um schwierige Eigentumsverhältnisse oder große Gesellschafterkreise“ handelt.Eine der größten Hürden der AG ist das Mindestgrundkapital von 50.000 Euro. Zudem sind die einmaligen Gründungskosten und der regelmäßige Verwaltungsaufwand hoch. Für Startups ist die AG aber dennoch aufgrund einiger Vorteile interessant. So ermöglicht die Ausgabe von Aktien eine schnelle Kapitalbeschaffung. Außerdem sind die Anteile schneller als bei einer GmbH übertragbar. Viele Startups streben deshalb zu einem späteren Zeitpunkt den Börsengang an.

Keine Rechtsform, aber eine beliebte Struktur ist die Holding – eine aus mindestens zwei Gesellschaften bestehende Organisationsstruktur. Dabei hält in der Regel die eine Kapitalgesellschaft Anteile an der anderen. Häufig besteht die Holdingstruktur wegen der geringen Gründungskosten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Holdinggesellschaften steuerliche Vorteile geltend machen können. „Wenn der Gewinn des operativ tätigen Startups an die Gesellschafter ausgeschüttet wird und der Gesellschafter eine Holdinggesellschaft ist, fließen die Gewinne in die Holdinggesellschaft. Es verbleiben daher circa 98 Prozent des Gewinns in der Holding, die reinvestiert werden können.“ Außerdem bestimmen die Gesellschafter der Holdinggesellschaft die Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung selbst. Und mit einer Holdingstruktur können theoretisch auch risikoreiche Geschäftsbereiche ausgegliedert werden, sodass bei einem Insolvenzfall nur der ausgegliederte Geschäftsbereich betroffen ist und nicht das gesamte Unternehmen Insolvenz anmelden muss, wenn nicht mehr genügend Geld vorhanden ist.

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