Meinungs-Kompass:

Initial Coin Offerings (ICOs)

15/06/2018
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Tamo Zwinge, Gründer von Companisto

„Aus unserer Sicht machen Finanzierungsmechanismen keinen Sinn, bei denen Investoren wertlose Tokens erwerben. Die Utility Tokens der meisten Initial Coin Offerings sind jedoch mit sehr begrenzten Rechten verbunden. Formal gesehen handelt es sich um Spenden, da kein Eigenkapital oder Mezzanine-Kapital vergeben wird. Bei Companisto legen wir großen Wert darauf, dass Startups und Investoren am Ende gleichermaßen profitieren können. Entsprechend sollte es aus unserer Sicht darum gehen, die regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Wagniskapital zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte endlich die Weichen dafür stellen, dass Startups auch Eigenkapitalanteile an Investoren verkaufen können. Auf EU-Ebene gibt es dazu mit der EU-Prospektverordnung eine einmalige Chance. In der jetzigen Form wird jedoch mit der GmbH die wichtigste Gesellschaftsform für deutsche Startups nicht berücksichtigt.“

Norbert Pieper, Bafin: Im Einzelfall entscheiden

Allgemein gültige Aussagen zu Initial Coin Offerings sind grundsätzlich schwierig zu treffen – in erster Linie deshalb, weil kein ICO wie das andere ist und die freie Ausgestaltung dieses Finanzierungsformats es schwer macht, einen einzelnen aufsichtlichen Erlaubnistatbestand herauszugreifen und anzuwenden. Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal sagen, ob ICOs überhaupt erlaubnispflichtig sind. Es gilt in vielen Fällen das Emittentenprivileg, das die erlaubnisfreie Ausgabe von eigenen Vermögensanlagen und Wertpapieren ermöglicht. Über eine Erlaubnis- oder Prospektpflicht bei einem ICO muss also immer im Einzelfall entschieden werde

Eric Leupold, Bereichsleiter Pre-IPO Deutsche Börse

„Auch wenn ICO und IPO ganz ähnlich klingen, gibt es ganz erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Finanzierungsoptionen. Initial Coin Offerings stehen in keiner Verbindung zur regulierten Ausgabe und dem Handel von Unternehmensanteilen über eine Wertpapierbörse. Als Deutsche Börse beschäftigen wir uns derzeit sehr intensiv mit den Möglichkeiten, die Initial Coin Offerings und die Blockchain-Technologie bieten. Wir teilen allerdings die Einschätzung von Bundesbank und Bafin, dass bei Initial Coin Offerings insbesondere in regulatorischer Hinsicht noch zahlreiche offene Fragen bestehen, zum Beispiel hinsichtlich der steuerlichen Behandlung oder der Gefahr von Geldwäsche. Solange diese Punkte nicht gelöst sind, besteht für Anleger ein erhebliches Risiko – sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht.“

Uwe Horstmann, Partner bei Project A

Initial Coin Offerings sind für Investoren sehr spannend in vielerlei Hinsicht – technisch, philosophisch und auch ökonomisch. Es entstehen neue Ansätze und Denkweisen und der dezentrale Charakter kann besser abgebildet werden, indem wir ökonomisches Eigentum an das Netzwerk selbst vergeben anstatt einer zentralen Instanz. Wir sind aber noch auf der Suche nach dem richtigen Investment-Case. Das Fenster ist derzeit sehr „überhitzt“: Es findet viel Betrug statt, welcher der Grundidee schadet. Wir hoffen darauf, dass Regulationen kommen, die sich positiv auf das Ökosystem auswirken. Wir beobachten die Entwicklung und glauben, das richtige Zeitfenster kommt erst noch.

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