Lunch bei Startups:

Der Kampf gegen die Currywurst

18/02/2017
header image

Immer montagmittags kommen bei Project A Ventures die Greengurus zum Office Sale vorbei und liefern eine Auswahl frischer Salate, Sandwiches und Smoothies direkt ins Büro. Gebracht werden die morgens in Kreuzberg zubereiteten Speisen umweltfreundlich mit Elektrorollern, die mit Flying Fridges ausgestattet sind.

„Für uns ist das sehr praktisch“, sagt Konstanze Pflüger von Project A Ventures. „Niemand muss rausgehen, wir müssen nichts bestellen und auch nicht auf unser Essen warten.“ Außerdem können alle Team-Mitglieder gemeinsam essen. Auch andere Startups nutzen den Lieferdienst der Greengurus.

Eine virtuelle Kantine

Startups stehen vor allem vor drei Herausforderungen: wenig Geld, wenig Zeit, viel zu tun. Da fällt es oft schwer, sich um eine gesunde Ernährung für die Team-Mitglieder zu kümmern. Gegessen wird daher oft direkt am Arbeitsplatz, im besten Fall Gemüse, Reis und Hühnchen vom Vorabend. Wer nichts Mitgebrachtes hat, greift zum belegten Brötchen und is(s)t am Ende gereizt. Noch gereizter ist, wer gar nichts isst. Doch regelmäßige Restaurantbesuche sind teuer, außerdem reicht die Zeit selten aus.

Das Arbeitsrecht sieht eine Mittagspause von 30 Minuten vor. Viel mehr Zeit ist selten drin. Und eine eigene Kantine hat kaum ein Startup zur Verfügung. So reicht das kulinarische Angebot in Startups selten über ungesunde Snacks und die obligatorische Obstschale hinaus. Genau hier setzen Food-Startups mit ihren unterschiedlichen Geschäftsmodellen an. Digitale Restaurants wie zum Beispiel Greengurus bieten nicht nur ihren Office Sale an, bei Bedarf können einzelne Angestellte oder Gruppen auch einfach direkt bestellen.

Lunch mit Steuervorteil

Um eine gesunde Verpflegung der Mitarbeiter für Unternehmen attraktiv zu machen, fördert der Staat seit mehr als 50 Jahren Arbeitgeber, die die Verpflegung ihrer Mitarbeiter bezuschussen. Das Prinzip: Ein Unternehmen verteilt Essensschecks an seine Mitarbeiter, die entweder in der hauseigenen Kantine oder aber auch in Restaurants und Lebensmittelläden verrechnet werden. Diese Essensschecks können die Unternehmen dann steuerlich absetzen.

Im Zeitalter des Internets ist das noch einfacher: Startups wie Smunch oder Lunchio ersparen den notwendigen Papierkram und digitalisieren den gesamten Prozess. Dabei machen die Startups jedes Restaurant zur virtuellen Kantine. Am Ende haben die Angestellten mehr Zeit und zugleich bezahlbares, gutes Essen statt der Currywurst mit Pommes oder dem Couscous-Salat.[td_block_text_with_title custom_title=”STEUERVORTEIL”]„Der Gesetzgeber fördert Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer subventionieren”, sagt Christoph Ackermann, EY-Partner im Bereich Steuern. Das sei eine politische Entscheidung. Allerdings müssen dabei bestimmte Regeln beachtet werden: 2017 liegt der amtliche Sachbezugswert bei 3,17 Euro. Ein Sachbezug im Allgemeinen ist eine geldwerte Leistung, die den Mitarbeitern nicht bar ausgezahlt wird, sondern zum Beispiel in Gutscheinen. Bezuschusst der Arbeitgeber mit mehr als dem Doppelten des amtlichen Sachbezugswertes, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Bleibt der Zuschuss bei maximal 6,34 Euro, liegt der steuerpflichtige Betrag bei 3,17 Euro. Arbeitgeber dürfen den Betrag mit 25 Prozent pauschal versteuern, sodass kein individueller Steuersatz nötig ist und der Betrag sozialversicherungsfrei bleibt. Das bedeutet zwar einerseits Mehrkosten für den Arbeitgeber, aber gleichzeitig für ihn geringere Lohnnebenkosten und vor allem mehr Nettolohn für die Mitarbeiter.