Anti-Angel-Gesetz

Die Bundesregierung hat es in der Hand

01/09/2015
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Die Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) fordert einen Minister für Digitales. Hans Michelbach, Chef der CSU-Mittelstandsvereinigung, unterstützt die Forderung in der Süddeutschen Zeitung mit den Worten: „damit sich so ein Unsinn nicht wiederholt wie beim Investmentsteuerreformgesetz“. Michelbachs Wortwahl ist Ausdruck der Stimmung bei vielen Abgeordneten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, seitdem das Bundesfinanzministerium im Juli den Entwurf für das Investmentsteuerreformgesetz vorgestellt hat.

Jenes Investmentsteuerreformgesetz ist eine Neuauflage dessen, was die deutsche Gründerszene bereits im Jahr 2012 auf den Namen Anti-Angel-Gesetz taufte. Eine Bundesratsinitiative stellte damals die Business-Angel-Finanzierung grundsätzlich in Frage. Sogenannte Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen sollten deutlich stärker besteuert werden. Jedes dritte Startup bezieht Geld von Business Angels. Damit sind Business Angels neben öffentlichen Fördermitteln und Ersparnissen von Gründern und ihren Familien die wichtigste Finanzierungsquelle für Startups.

Anti-Angel-Gesetz 2.0

Wer also den Kapitalfluss durch Business Angels trocken legt, der unterbricht den Finanzierungskreislauf für Startups schon an der Quelle. Während Deutschland bei den steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Venturecapital auf dem letzten Platz in Europa liegt, ist diese Steuerstundung eine unverzichtbare Investitionsvoraussetzung für Business Angels. Diese elementare Voraussetzung wird mit dem Gesetzentwurf abgeschafft und durch eine marginale und in der Praxis unbrauchbare bürokratische und intransparente Steuerermäßigung ersetzt.

Es lohnt nicht, auf die Details des Gesetzentwurfs einzugehen. Erfahrene Steuerberater sprechen von „einem neuen Tiefpunkt deutscher Steuergesetzgebung“. Die Vorschläge zur teilweisen Kompensation der Steuereinführung sind schlicht unbrauchbar. Dass man sich im Bundesfinanzministerium nicht sonderlich für Startups interessiert, deutete schon die Blockade beim im Koalitionsvertrag angekündigten Venture-Capital-Gesetz an. Jetzt hat man es schwarz auf weiß.

Thomas Jarzombek, Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Digitale Agenda, brachte in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung auf den Punkt, was auch meine Meinung ist: Sollte der Entwurf durchgehen, brauche man „über ein Venture-Capital-Gesetz nicht mehr zu reden. Das kann keine Kompensation darstellen.“

Die Bundesregierung hat es in der Hand: Löst sie ihr Versprechen, die Finanzierungsbedingungen zu verbessern, ein, oder legt sie das Startup-Ökosystem, das Gründer und Business Angels in den vergangenen 15 Jahren mit viel Mut und Engagement aufgebaut haben, ohne Not in Schutt und Asche. Wie schon 2012 ist die Verunsicherung unter Business Angels sehr groß. Damit hat das Anti-Angel-Gesetz den ersten Schaden bereits angerichtet.